Die anhaltenden Grenzkontrollen zwischen Deutschland und Österreich sind offenbar rechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Europa-Politikers Erik Marquardt (Grüne), über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Mittwochausgaben) berichten.
„Die von Deutschland seit 2015 kontinuierlich verlängerten Binnengrenzkontrollen, insbesondere an der deutsch-österreichischen Grenze, verstoßen eindeutig gegen Unionsrecht“, heißt es in dem Gutachten des Europarechtlers Stefan Salomon von der Universität Amsterdam und zwei weiteren Juristen. Für die Kontrollen an der Grenze zu Österreich, die zuletzt offiziell wegen einer Terrorgefahr und Migrationsströmen verlängert worden war, bestehe „keine Rechtsgrundlage“ und sie seien „rechtswidrig“.
Im Gutachten äußerten die Juristen den Verdacht, dass die Bundespolizei an der Grenze zu Österreich in illegale Pushbacks verwickelt ist. Sie verweisen auf aktuelle Zahlen zur Zurückweisungspraxis der Bundespolizei an deutschen Grenzen. Demnach scheine die Bundespolizei in einer rechtlichen „Grauzone zu operieren, die sie proaktiv ausnutzt“, heißt es. „So scheint die Bundespolizei etwa nicht nachzufragen, ob ein Asylantrag gestellt werden möchte.“
Den Juristen zufolge seien die Grenzkontrollen nicht wie vorgeschrieben das letzte Mittel und würden sich nicht auf eine konkrete Gefahrenlage beziehen. Stattdessen solle offenbar eine „gesellschaftspolitisch motivierte Symbolwirkung“ erzielt werden.
Grünen-Politiker Marquardt sagte dem RND, es sei die Aufgabe der EU-Kommission, die Mitgliedstaaten „endlich wieder zur Einhaltung des Rechts zu drängen“. Grenzkontrollen an Binnengrenzen würden inzwischen vor allem als eine symbolpolitische Maßnahme gegen Migration dienen. „Regierungen wie die deutsche sollten Außengrenzstaaten dazu drängen, dass sie das Chaos und Leid an den Außengrenzen beenden und Menschen endlich ordentlich registrieren.“