Gutachten hält Reform der Patientenberatung für verfassungswidrig

Die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Reform der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) ist laut einem Rechtsgutachten verfassungswidrig.

In dem Gutachten der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn im Auftrag der privaten Krankenversicherung (PKV), über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagsausgaben) berichten, heißt es, die Patientenberatung, die künftig in Form einer unabhängigen Stiftung organisiert werden soll, sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse daher aus Steuergeldern finanziert werden und nicht aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Kassen und der privaten Krankenversicherer.

„Die Aufgabe der UPD ist ein auf die Gesundheitsversorgung bezogener Verbraucherschutz“, wird in dem Gutachten des Sozialrechtlers Gregor Thüsing argumentiert. Das sei keine Leistung von Kassen und Versicherern, zumal diese auf Inhalt und Umfang der Stiftungstätigkeit keinen Einfluss nehmen dürften, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Lauterbach plant, die vor rund 20 Jahren gegründete UPD, die Versicherte kostenlos berät, in eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu überführen, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Daran hatte es Zweifel gegeben, seitdem die UPD vom Pharmaunternehmen Sanvartis betrieben wird.

Die Stiftung soll nach den Plänen des Ministers jährlich 14 Millionen Euro von der gesetzlichen und rund eine Million Euro von der privaten Krankenversicherung bekommen. Auch die gesetzliche Krankenversicherung hält die Finanzierung aus Beitragsmitteln für verfassungswidrig und will dagegen klagen. Die PKV versicherte zugleich, auf freiwilliger Basis auch die reformierte UPD unterstützen zu wollen. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sagte dem RND, die PKV sei zu einer freiwilligen Mitfinanzierung entsprechend ihrem Versichertenanteil bereit.

„Wenn der Gesetzgeber auf die Zwangsfinanzierung verzichtet, könnte die Unabhängige Patientenberatung ihre Arbeit beginnen, ohne mit den rechtlichen und prozessualen Risiken einer verfassungswidrigen Finanzbasis belastet zu sein“, so Reuther.




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