Gutachten: Verfassungsänderung für Altschuldenhilfe nötig

Die Übernahme von Altschulden der Kommunen durch den Bund ist ohne eine Grundgesetzänderung an mehreren Stellen offenbar nicht möglich.

Die Übernahme von Altschulden der Kommunen durch den Bund ist ohne eine Grundgesetzänderung an mehreren Stellen offenbar nicht möglich. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags im Auftrag der FDP-Fraktion, über das die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet.

In der Verfassung sei festgeschrieben, dass die finanzielle Entlastung der Kommunen Länderaufgabe sei. „Festzuhalten bleibt, dass für eine Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund angesichts der Vorgaben des Artikel 104a Absatz 1 GG eine Änderung des GG erforderlich wäre, um dem Bund eine dahingehende Aufgaben- und Finanzierungskompetenz zuzuweisen. Durch die Neuregelung müsste der Bund ausdrücklich zu einer Schuldübernahme ermächtigt werden“, heißt es in der Studie.

Neben der Änderung des Artikels 104 im Grundgesetz sei eine weitere notwendig. Denn der Bund müsse die Möglichkeit erhalten, die Länder zu verpflichten, die Überschuldung ihrer Kommunen künftig zu vermeiden. Nicht eindeutig geklärt sei zudem, ob eine Altschuldenübernahme durch den Bund unter die Schuldenbremse fallen würde. Wäre dem so, müsste die Altschuldenübernahme im Grundgesetz ausdrücklich von der Schuldenbremse ausgenommen werden.

Die hälftige Altschuldenübernahme durch den Bund wird seit vielen Jahren vor allem von den kommunalen Spitzenverbänden und von jenen Ländern gefordert, die über besonders viele überschuldete Kommunen verfügen. Das sind vor allem Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Rheinland-Pfalz. Unterstützung bekommen sie von den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die allerdings eigene finanzielle Interessen in einem Gesamtpaket verfolgen. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen lehnen eine Altschuldenhilfe dagegen kategorisch ab, die übrigen Länder sind unentschieden.

Die SPD-Spitze in Berlin hatte sich unlängst für die Altschuldenhilfe ausgesprochen. Doch wegen des Zögerns der Union im Bundestag sowie vieler Länder im Bundesrat sind Zweidrittelmehrheiten für eine Grundgesetzänderung nicht in Sicht. „Wenn NRW eine Regelung mit dem Bund erzielen will, braucht es Rechtssicherheit, die die CDU im Bund und im Land endlich herstellen muss, sonst wird das nichts“, forderte Frank Schäffler, FDP-Vizechef in NRW und Haushaltspolitiker im Bundestag.




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