Das Ministerium vergebe Fördermöglichkeiten nach dem „Gießkannenprinzip“, statt klare Bedingungen festzulegen, heißt es in einem Bericht der Rechnungsprüfer, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ in ihren Mittwochsausgaben berichten. Deshalb gehe die Prüfbehörde davon aus, dass das Ministerium die Fördergelder wegen hoher Mitnahmeeffekte „weitgehend wirkungslos“ ausgebe.
Das Wirtschaftsministerium (BMWK) dürfe aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit keine Unternehmen fördern, die wirtschaftlich in der Lage seien, auch ohne staatliche Zuschüsse rentable Investitionen in Digitalisierung umzusetzen, mahnte der Rechnungshof. „Dies überprüfte das BMWK nur unzureichend“, so die Kritik. Die Rechnungsprüfer forderten das Ministerium auf, die Verlosung umgehend zu stoppen und geeignete Förderkriterien festzulegen. Konkret geht es um das 2020 gestartete Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für Kleine und Mittlere Unternehmen“.
Es fördert mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen Investitionen dieser Unternehmen in digitale Technologien und die Qualifizierung ihrer Beschäftigten. Bei der Beantragung verlangt das Ministerium kaum Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens und zur Rentabilität der Investitionen. Das führte zu einem Ansturm auf das Förderprogramm, welches wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel wiederholt ausgesetzt werden musste. Seit 2021 wird deshalb per Los entschieden, welche Unternehmen einen Förderantrag stellen dürfen.
Nicht ausgeloste Unternehmen können in den Folgemonaten erneut teilnehmen. Der Bundesrechnungshof hatte das Ministerium schon vor Beginn des Programms wegen der fehlenden Förderkriterien kritisiert. Das Wirtschaftsministerium blieb jedoch bei seinem Vorhaben und fühlt sich durch die hohe Zahl von Anträgen bestätigt. Das sieht der Rechnungshof aber gänzlich anders: „Die Antragszahlen sind kein Beleg für einen hohen Bedarf an Förderung“, so die Rechnungsprüfer.
Die vielen Anträge seien vielmehr darauf zurückzuführen, dass das Ministerium die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen und die Rentabilität der Investitionen unzureichend berücksichtige. Der Bundesrechnungshof geht stattdessen von hohen Mitnahmeeffekten aus, weil bis zu 2,5 Millionen Unternehmen gefördert werden könnten. Darunter seien viele wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen, die eine Förderung nicht benötigten, kritisierten die Prüfer. „Das BMWK sollte die Verlosung unverzüglich stoppen“, forderte der Rechnungshof.
Mit klar definierten, messbaren Förderkriterien könne das Ministerium Qualität und Quantität der Anträge besser steuern, so die Empfehlung der obersten Rechnungsprüfer.