Er wolle die Pläne der privaten Gasleitungsbetreiber für ein „Wasserstoff-Startnetz“ aufgreifen, berichtet das „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Ministeriumskreise. Demnach hieß es weiter, Ziel sei „ein schneller und kosteneffizienter Aufbau der Wasserstoff-Netzinfrastruktur in Deutschland, die mit dem Wasserstoffmarkt wächst und in den EU-Binnenmarkt eingebettet ist, um die Energiewende voranzubringen“.
Den Angaben zufolge verfolgt das Ministerium jetzt einen zweistufigen Ansatz: In der ersten Stufe soll das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geändert werden – mit der EnWG-Änderung soll ein „Wasserstoff-Startnetz“ mit einer Länge von 1700 Kilometern gesetzlich definiert werden. Die Definition des Netzes soll „durch die Bundesnetzagentur unter Mitwirkung der Ferngasleitungsbetreiber erfolgen“, hieß es in Ministeriumskreisen. Das „Startnetz“ wäre damit ein gesetzlich priorisiertes Vorhaben mit zügigen Genehmigungsprozeduren. Wesentliche Teile des neuen Netzes sollen aus umgewidmeten Erdgasleitungen bestehen. Entsprechende Pläne hatten die Betreiber der Erdgasnetze bereits vor rund drei Jahren vorgestellt. In einem zweiten Schritt sollen bereits ab 2024 die Planungen für das Gas- und das Wasserstoffnetz in einem „integrierten Netzentwicklungsplan Gas/Wasserstoff“ zusammengeführt werden. Auch dafür soll das EnWG geändert werden. Die Netzentwicklungspläne sind die Basis für den Ausbau der Gas- und Stromnetze. Sie werden von den Netzbetreibern erarbeitet und von der Bundesnetzagentur bestätigt. Sie sind damit ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Netzausbaus.