Das berichtet „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf den Entwurf des Gesetzes zum Ausbau der Solarstromerzeugung, das noch vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden soll. Danach soll jedes zweite Solarpanel, das in den nächsten Jahren gebaut wird, auf Dächern installiert werden.
Die andere Hälfte ist auf Freiflächenanlagen geplant. Insbesondere sollen Privatpersonen verstärkt an der Energiewende beteiligt werden, schreibt „Bild“ weiter. Die Regelungen zur Errichtung von „Balkon-Kraftwerken“ (Solarpanels für zu Hause) werden laut dem Entwurf dafür vereinfacht. Insbesondere ist zukünftig bei der Installation einer Balkon-Solaranlage nur noch die Meldung bei der Bundesnetzagentur erforderlich, die aufwendige Meldung beim Netzbetreiber entfällt. Außerdem soll der Zubau auf dem Dach erleichtert werden. Regeln werden auch hier vereinheitlicht und vereinfacht. Bereits errichtete oder konkret geplante Gebäude im Außenbereich werden für die Vergütung von Solar-Dachanlagen zugelassen, zitiert „Bild“ aus dem Entwurf. Damit könne mittels Solarpanels erzeugter Strom auch von Eigentümern veräußert werden, deren Gebäude weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplans noch innerhalb eines bebauten Ortsteils liegen.