Habeck verteidigt juristisches Vorgehen gegen Hater im Internet

Bundeswirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck hat sein rechtliches Vorgehen gegen Beleidigungen im Internet verteidigt.

Bundeswirtschaftsminister und Grünen-Kanzlerkandidat Robert Habeck hat sein rechtliches Vorgehen gegen Beleidigungen im Internet verteidigt. „Klar muss ich als Politiker Kritik und Zorn aushalten. Aber die immer stärkere Entgrenzung will ich nicht akzeptieren“, sagte Habeck dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Samstagausgaben).

Er sehe sich im Netz mit Begriffen wie „Dreckspack“, „Missgeburt,“ „an die Wand stellen“, Adolf-Hitler-Vergleichen und Drohungen an seine Familie konfrontiert, beklagte der Grünen-Politiker.

Habeck, der einen Strafantrag gegen einen Mann aus Bayern gestellt hatte, der ihn als „Schwachkopf“ bezeichnet hatte, räumte ein, dass es Worte gebe, über die man streiten könne. „Aber wir dürfen die Debatten auch nicht verkehren. Beleidigungen und Drohungen sind keine Normalität, und ich will sie auch nicht als Normalität hinnehmen“, sagte er.

Der Vizekanzler verwies darauf, dass nicht nur Politiker, sondern auch Ehrenamtliche Beleidigungen, Drohungen und Hass im Netz ausgesetzt seien. „Das ist schlecht für unsere Demokratie“, so der Grünen-Politiker.

Zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft Augsburg, die wegen der „Schwachkopf“-Äußerung bei dem Hater eine Hausdurchsuchung vorgenommen hatte, sagte Habeck: „Wir leben in einem Rechtstaat, in dem Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in eigener Verantwortung entscheiden. Sie entscheiden, ob sie zum Beispiel eine Hausdurchsuchung für verhältnismäßig halten oder nicht.“


Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.




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