Es gehe darum, eine marktfähige „grüne Industrie“ zu entwickeln, sagte Habeck den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben). „Um das zu schaffen, setzen wir im kommenden Jahr Klimaschutzverträge für die Industrie auf.“
Die staatliche Förderung rege die nötigen Innovationen an, unterstütze die Unternehmen bei der Umstellung und helfe, die Nutzung von Wasserstoff voranzutreiben. „Mit den Klimaschutzverträgen stoßen wir ein neues Kapitel auf, Deutschland nimmt damit eine Vorreiterrolle ein“, so Habeck. Klimafreundliche Produktion sei häufig so kostenintensiv, dass Unternehmen nicht darauf umstellen könnten, weil sie andernfalls einen zu großen Kostennachteil im Wettbewerb hätten. Investitionen in klimafreundliche Produktionsverfahren seien dadurch hoch riskant, heißt es zur Begründung im Entwurf der Förderrichtlinie, die den Funke-Zeitungen vorliegt.
Konkret will Habeck deswegen bei großen Unternehmen mit hohem CO2-Ausstoß die Mehrkosten ausgleichen, die für eine klimafreundlichere Produktion entstehen. Auf diese Weise würden neue, transformative Technologie sehr viel schneller marktfähig. Im Rahmen der Klimaschutzverträge sollen sowohl Investitions- wie auch Betriebskosten über einen Zeitraum von 15 Jahren gefördert werden. Sie richten sich nicht an sämtliche Industrieunternehmen, sondern sollen gezielt einige ausgewählte, große Produktionsanlagen finanzieren, die zugleich die Transformation der gesamten Industrie vorantreiben.
Der Mechanismus richtet sich nach dem Tempo der Umstellung: In dem Moment, da die klimafreundliche Produktion günstiger wird als die konventionelle, soll sich die Zahlung umkehren: Die geförderten Unternehmen zahlen dann ihre Mehreinnahmen an den Staat. „Klimaschutzverträge sind damit ein sehr effizientes Förderinstrument, das transformative Technologien für Investoren und Finanzierer kalkulierbar macht und gleichzeitig vermeidet, dass der Staat weiter fördert, wenn dies nicht mehr notwendig ist“, heißt es im Richtlinienentwurf. Voraussetzung für die Förderung durch einen Klimaschutzvertrag ist, dass die jeweiligen Unternehmen ausschließlich mit Strom aus Erneuerbaren Energien produzieren. Sofern Wasserstoff eingesetzt wird, muss dieser strengen Kriterien entsprechen.
Aktuell befindet sich der Entwurf in der Verbändeabstimmung. Habecks Ziel ist ein Inkrafttreten der Förderrichtlinie im ersten Halbjahr 2023.