Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat die Union davor gewarnt, Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu wie vertraglich vorgesehen bei einer Einreise nach Deutschland zu verhaften. Es sei „unvorstellbar, dass ein demokratisch gewählter Premierminister des Staates Israels auf deutschem Boden festgenommen wird“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Johann Wadephul (CDU) dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Freitagausgaben).
Deutschland hat den IStGH anerkannt. Ein Haftbefehl sieht die Festsetzung durch die Mitgliedsländer vor.
Wadephul ging deutlich auf Distanz zu dem Gericht. „Der Erlass von Strafbefehlen gegen den israelischen Premierminister und den ehemaligen Verteidigungsminister ist problematisch“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef. „Es bestehen Zweifel an der Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs in der Sache.“ Zudem zeige der parallel ausgestellte Haftbefehl gegen einen Hamas-Terroristen „das vollkommen ausbleibende Fingerspitzengefühl, der Spitze des Internationalen Strafgerichtshofs“. Die Bundesregierung müsse sich nun klar positionieren.
Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses, Michael Roth (SPD), bezeichnete es als Versäumnis, dass israelische Gerichte die Vorwürfe gegen Netanjahu in Zusammenhang mit der Militärstrategie in Gaza nicht aufgegriffen hätten. Der demokratische Rechtsstaat Israel verfüge über eine funktionierende unabhängige Justiz, sagte Roth dem RND. „Deswegen wäre der richtige Ort, diesen schweren Anschuldigungen nachzugehen nicht der IStGH, sondern israelische Strafbehörden und Gerichte. Ich bedauere, dass dies bisher nicht in ausreichendem Maße geschehen ist.“
Schließlich sei der IStGH „in erster Linie dort von zentraler Bedeutung, wo es an rechtsstaatlichen Strukturen mangelt“, so Roth. Israel habe ein Recht auf Selbstverteidigung. Dies gehe einher mit der Pflicht zur Beachtung des humanitären Völkerrechts. „Es ist unerlässlich, dass niemand – keine Einzelperson und keine Regierung – sich über das Gesetz und das Völkerrecht erheben darf – auch nicht in diesem Krieg“, erklärte der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses.
Inhalt bereitgestellt von der DTS-Nachrichtenagentur. Der Inhalt wurde nicht redaktionell geprüft.