Nachdem Finanzminister Christian Lindner (FDP) wegen verfassungsrechtlicher Bedenken über Teile des Bundeshaushalts noch einmal neu verhandeln will und Kürzungen im Sozialbereich vorschlägt, sieht die SPD-Bundestagsfraktion eine schwere Belastungsprobe für die Ampelkoalition. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich wehrt sich insbesondere dagegen, dass das Parlament nun die Probleme lösen soll.
„Es ist unverantwortlich und im Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative bei der Haushaltsaufstellung einmalig, wenn dabei ein Teil der Bundesregierung die alleinige Verantwortung an das Parlament delegiert“, sagte Mützenich der „Süddeutschen Zeitung“. „Bereits in der Vergangenheit hat sich bei einigen Ressortchefs eine Haltung herausgebildet, Probleme und Ungereimtheiten dem Bundestag zu überantworten, ohne selbst Verantwortung tragen zu wollen“, sagte er in Richtung von Lindner, der wiederum Mützenich zum Risiko für das Fortbestehen der Koalition erklärt hat.
Man könne Gesetzentwürfe nicht regelmäßig mit einem Sondervotum auf den Weg bringen oder vor den Beratungen Zweifel säen, so Mützenich. „Ich erwarte daher, dass die Regierung beim neuen Haushalt zu einer kompetenten und einvernehmlichen Entscheidung kommt.“
Dies wird in der SPD auch als Aufforderung an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verstanden, der sich trotz der Forderung aus Partei und Fraktion nicht gegen Lindner durchsetzen konnte, dass die Kosten durch den Krieg in der Ukraine von der Schuldenbremse ausgenommen werden, um so mehr Spielraum im Haushalt zu bekommen. Stattdessen schlug Scholz unter anderem Darlehensmodelle für Bahn und die Autobahn GmbH vor, sowie das Nutzen von Geldern aus der früheren Gaspreisbremse.
Lindner gab hierzu eine verfassungsrechtliche Prüfung in Auftrag, allerdings interpretiert die SPD-Fraktion das Hauptgutachten hierzu ganz anders als das Finanzministerium. „Obwohl das juristische Hauptgutachten die finanziellen Transaktionen im Kern für möglich hält, kommt das Ministerium zu der Auffassung, dass die verfassungsrechtlichen Zweifel überwiegen“, sagte Mützenich der SZ. „Wenn es rein fachliche Gründe für diese Auffassung gibt, dann müssen diese Fragen innerhalb der Bundesregierung ohne öffentliches Aufheben geklärt werden. Alles andere führt zur Verunsicherung und erweckt den Eindruck, dass hier Spielchen gespielt werden, die dem Ernst der Lage nicht gerecht werden.“ Es habe im Zusammenhang mit der abschließenden Vorlage des Haushaltsgesetzes „eine ungewöhnliche Kommunikation durch das Bundesfinanzministerium und den Finanzminister gegeben“.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht in den beiden Gutachten zum Bundeshaushalt 2025 ihre verfassungsrechtlichen Bedenken gegen mehrere außergewöhnliche Maßnahmen der Ampelkoalition bekräftigt. „Unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegen den Haushaltsentwurf haben sich bestätigt. Bis zum 16. August muss die Regierung zeigen, wie sie das 17-Milliarden-Loch stopfen will“, sagte der Chefhaushälter der Unionsfraktion, Christian Haase, der „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). „Andernfalls müssen die Haushaltsberatungen verschoben werden“, sagte Haase. Mehrere Gutachter haben Teile der von der Ampel vereinbarten Manöver zum Stopfen des Haushaltslochs für rechtlich und wirtschaftlich nicht haltbar eingestuft.