„Wir mussten zwischen dem prinzipiell Wünschbaren und dem Notwendigen unterscheiden“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) bei der Einbringung des Haushaltsgesetzes 2024. Von einem „Kahlschlag“ könne aber keineswegs die Rede sein, ergänzte er.
Es gehe stattdessen um die „Anerkennung finanzieller Realitäten“, so Lindner. Der Entwurf für den Haushalt 2024 sieht Ausgaben in Höhe von 445,7 Milliarden Euro sowie eine Nettokreditaufnahme von 16,6 Milliarden Euro vor, 2023 waren es im Soll noch 45,6 Milliarden Euro. Eine Ausnahme von der Schuldenobergrenze des Grundgesetzes, die von 2020 bis 2022 jeweils in Anspruch genommen wurde, ist in dem Entwurf nicht vorgesehen. Lindner hatte allen Ressorts außer dem Verteidigungsministerium strenge Sparvorgaben auferlegt, um die Schuldenbremse einhalten zu können.
Im Verlauf der parlamentarischen Beratungen dürfte es dem Vernehmen nach noch größere Änderungen im Etat geben. Der Haushaltsentwurf soll am Ende der Sitzungswoche zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden. Die Verabschiedung des Haushaltsgesetzes durch den Bundestag ist für den 1. Dezember vorgesehen.