Er werde eine entsprechende Verordnung auf den Weg bringen, sagte er am Montag. Demnach soll der Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro steigen.
Bisher liegt er bei 12 Euro pro Stunde. Er wisse, dass sich die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften durchaus einen höheren Mindestlohn gewünscht hätten, die Bundesregierung könne laut Mindestlohngesetz aber keinen eigenen Gegenvorschlag vorlegen, so Heil. Die einzige Alternative wäre ein Verzicht auf eine Erhöhung, was dem Minister zufolge „nicht verantwortbar“ sei. Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern hatte die Erhöhung am Montagvormittag vorgeschlagen, allerdings erstmals nicht einvernehmlich – die Gewerkschaftsvertreter stimmten dagegen. Der Beschluss kam erst nach einem Vermittlungsvorschlag der Vorsitzenden der Kommission, Christiane Schönefeld, zustande. Stefan Körzell vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) machte den Arbeitgebern im Anschluss schwere Vorwürfe: Er sprach von einer Revanche für die 2022 gesetzlich beschlossene Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro. Die Arbeitgeber verteidigten unterdessen den Beschluss: Dieser liege „oberhalb“ dessen, was man als Verhandlungsposition in die Verhandlungen eingeführt habe, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter.