Herkunftskennzeichnung für Fleisch tritt am 1. Februar in Kraft

Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft.

Zum 1. Februar 2024 tritt die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung von Fleisch in Kraft. Dann muss verpflichtend gekennzeichnet werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt.

„Wer im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt einkauft, erkennt jetzt auf einen Blick, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt“, sagte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) am Mittwoch. Kunden könnten sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so unsere deutsche Landwirtschaft unterstützten. „Made in Germany“ stehe nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern.

„Unsere Landwirtschaft fordert seit vielen Jahren eine solche Herkunftskennzeichnung, wir haben das nun national in Rekordzeit umgesetzt“, sagte der Grünen-Politiker. Die Kennzeichnung helfe gerade Landwirten mit kleinen und mittleren Höfen besser am Markt bestehen zu können.

„Ich mache jetzt weiter in Brüssel Druck, damit auch auf EU-Ebene eine Herkunftskennzeichnung kommt – und bestenfalls auch auf weitere Produkte“, so Özdemir. Die EU-Kommission prüft derzeit, verpflichtende Herkunftsangaben auf weitere Lebensmittel auszuweiten. Das Landwirtschaftsministerium unterstütze grundsätzlich die Pläne, hieß es. Da die EU-Kommission bisher keinen Legislativvorschlag vorgelegt hat, nehme man derzeit die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung in den Blick.




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