Herkunftskennzeichnung von Fleisch wird ausgeweitet

Unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel muss künftig eine Herkunftskennzeichnung aufweisen.

Ein entsprechender Verordnungsentwurf von Landwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) wurde am Mittwoch vom Kabinett gebilligt. Damit sollen Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert werden.

Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. „Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichnung sind für mich ein Geschwisterpaar und gehören zusammen, sie sind zwei wichtige Schritte auf unserem Weg, die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest aufzustellen“, sagte Özdemir. Sie machten die Leistungen der Landwirte verlässlich sichtbar und ermöglichten Kunden eine bewusste Kaufentscheidung, fügte er hinzu. Anfang Juli hatte der Bundesrat bereits den Weg frei gemacht für das Gesetz für eine Tierhaltungskennzeichnung. Die Kennzeichnung umfasst fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall+Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Das Gesetz regelt zunächst die Mast bei Schweinen und soll zügig auf weitere Tierarten, Lebensphasen und Bereiche in der Verwertungskette, etwa in der Gastronomie und Verarbeitungsprodukte, ausgeweitet werden.




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