Der Prozess gegen Thüringens AfD-Landeschef Björn Höcke wegen des Verwendens der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“ ist am Freitag mit dem 3. Verhandlungstag fortgesetzt worden. Insgesamt sind vier Termine angesetzt.
Dienstag vor einer Woche hatte Höcke vor Gericht seine Unschuld und sein Unwissen beteuert. „Nein, der Geschichtslehrer muss das nicht wissen, der Geschichtslehrer ist kein Universalgelehrter“, hatte Höcke am zweiten Verhandlungstag vor dem Landgericht in Halle (Saale) gesagt, nachdem er am ersten Tag noch geschwiegen hatte.
Höcke hatte dem Gericht unter anderem das Geschichtsbuch aus dem Leistungskurs seiner Schulzeit präsentiert, darin habe nichts über das Motto der SA gestanden. Auch in den Geschichtsbüchern, mit denen er selbst unterrichtet habe, ließe sich nichts über den Slogan der SA finden.
Das Gericht ließ bereits durchblicken, dass wenn überhaupt nur eine Geldstrafe infrage komme. Eine mögliche Gefängnisstrafe und damit ein Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts bei der Landtagswahl in Thüringen ist damit vom Tisch.