Für Hochschulen gelten meist sehr hohe Hürden für ein konsequentes Vorgehen gegen Antisemitismus. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens im Auftrag des auf Antisemitismus spezialisierten Tikvah-Instituts, über das der „Spiegel“ berichtet.
„Als Ordnungsmaßnahmen kommen typischerweise die Androhung der Exmatrikulation, der Ausschluss von der Benutzung von Einrichtungen der Hochschule oder von Lehrveranstaltungen sowie schließlich die Exmatrikulation in Frage“, schreibt der Freiburger Verwaltungsrechtler Patrick Heinemann. Die Voraussetzungen dafür seien in den meisten Bundesländern aber hoch.
Berlin habe Sanktionsmöglichkeiten eingeschränkt, in Bayern, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen fehle es an Sanktionsmechanismen in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen. Vorbildlich sei das nordrhein-westfälische Hochschulgesetz, weil es Ordnungsverstöße und Strafen beschreibt.
„Die Vorfälle auf dem Campus werden sich weiter häufen, wenn die Universitäten nicht energischer und mutiger gegen Antisemitismus eingreifen“, warnte Tikvah-Gesellschafterin Deidre Berger. Co-Gesellschafter Volker Beck ergänzte: „Die Länder müssen ihre Hochschulgesetze überprüfen, ob die Hochschulleitungen ausreichende Möglichkeiten haben, um außeruniversitäres gewalttätiges Verhalten zu ahnden.“