Das geht aus einer statistischen Übersicht der Länderkammer hervor, über die der „Spiegel“ berichtet. Im vergangenen Jahr waren demnach 44 Prozent aller Gesetzeszuleitungen, darunter auch Verordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, für ein Schnellverfahren vorgesehen, 2021 lag der Anteil noch bei 28 Prozent.
Wegen des Zeitdrucks hatte sich Ende letzten Jahres die Vorsitzende des Ständigen Beirats des Bundesrats, Lucia Puttrich (CDU), an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Ampelfraktionen gewandt. „Der Bundesrat ist nicht dazu da, den selbst produzierten Zeitdruck der Bundesregierung zu reparieren“, sagte sie jetzt auf Nachfrage. Die Regierung solle zu einem „respektvollen Umgang der Verfassungsorgane zurückkehren“. Auch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) hatte kürzlich in einem Brief an das Kanzleramt und die Ampelfraktionschefs vor negativen Folgen für die Demokratie gewarnt. Vermehrte Eilbedürftigkeit hatte sich laut der Statistik schon unter der Großen Koalition gezeigt. Seit 2017 lag der Anteil von Fristverkürzungen in der Länderkammer in der Regel über 20 Prozent. 2012 hatte die Quote noch bei sieben Prozent gelegen.