„Die Stromversorgung ist unter Stress und ihre Stabilität zunehmend in Gefahr – besonders jetzt im Winter“, sagte Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der Wirtschaftsvereinigung Metalle der „Welt am Sonntag“. „Das ist leider keine Überraschung, sondern war zu befürchten.“
Weil die EU-Kommission in dem Instrument eine Wettbewerbsverzerrung sah, lief die Verordnung im Juli dieses Jahres aus. „Wir halten es für falsch, dass die Bundesregierung das Instrument wissentlich aus der Hand gegeben hat“, so Erdle. Die Verordnung war die Grundlage für vertragliche Vereinbarungen über Stromabschaltungen zwischen Industriebetrieben und Stromnetzbetreibern. Nach Informationen des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI) wurden Unternehmen auf dieser Basis alleine in diesem und im vergangenen Jahr 61 mal der Strom abgestellt, um die allgemeine Netzstabilität zu sichern. Obwohl die Netzbetreiber in ihrem „Stresstest“ zur Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke der Bundesregierung im September dringend empfohlen hatten, ein „vertragliches Lastmanagement“ wieder möglich zu machen, ist dies bislang nicht geschehen. Ersatzweise können Netzbetreiber jetzt nur noch auf Basis des Paragrafen 13.2 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) Stromabschaltungen vornehmen. Die aber können alle Stromverbraucher ohne Vorbereitung unvermittelt treffen. „Mit der Abschaltverordnung ist das einzige Marktinstrument zum Abwurf industrieller Verbrauchslast weggefallen, das den Unternehmen eine gewisse Vorlaufzeit gewährt hatte, die Produktionsprozesse rechtzeitig auf den Wegfall der Stromzufuhr vorzubereiten“, kritisiert Heinrich Nachtsheim, Referent für Energiepolitik im Verband der Chemischen Industrie (VCI). „Wenn die Regelungslücke nicht bald durch möglichst freiwillige Maßnahmen mit ausreichend Vorlaufzeitzeit geschlossen wird, droht in diesem Winter eine sehr abrupte Abschaltkaskade nach Paragraf 13.2 Energiewirtschaftsgesetz, wenn es im Netzbetrieb hart auf hart kommen sollte.“ Nachtsheim zufolge droht wegen des Fehlens der Abschaltbare-Lasten-Verordnung nun ein plötzlicher Abbruch der Produktion. „Das erhöht aber nicht nur die Kosten, es drohen auch physische Schäden an den Produktionsanlagen“, so Nachtsheim.