Würden der Mindestbetrag und die Obergrenze beim Elterngeldbezug an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden, würden die Grenzbeträge beim Elterngeld deutlich höher liegen als sie das derzeit tun. Das ergibt eine Berechnung des Prognos-Instituts, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben) berichten. Würde die Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes berücksichtigt, heißt es in dem Papier, hätte der Höchstbetrag des Elterngeld 2023 bei 2.480 Euro gelegen. Der Mindestbetrag wäre demnach bei 413 Euro gewesen.
Noch höher läge die Obergrenze, würde man bei einer Änderung dieselbe Logik zugrunde legen wie bei der ursprünglichen Festlegung des Betrags. Als Maßstab angelegt wurde bei der Einführung 2007 das Nettoeinkommen, mit dem Beschäftigte an die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung stoßen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist seitdem aber deutlich gestiegen. Nach dieser Berechnungsmethode käme man laut Prognos deshalb sogar auf einen Elterngeld-Höchstbetrag von 2.870 Euro im Monat. Für die Untergrenze gab es im Gesetz damals keine entsprechende Herleitung. Doch auch diese müsste entsprechend angehoben werden, heißt es im Papier.
Der Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro im Monat sowie die Deckelung bei 1.800 Euro im Monat sind seit der Einführung der Leistung 2007 unverändert. Die Ampel-Koalition hatte sich im Koalitionsvertrag auf eine Dynamisierung dieser Grenzbeträge geeinigt. Das wird nach Angaben des Familienministeriums aber nicht stattfinden. „Vor dem Hintergrund der angespannten Lage im Bundeshaushalt und einer bereits erfolgten Reform des Elterngeldes im vergangenen Jahr kann das Elterngeld aktuell, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, nicht an die Kaufpreisentwicklung angepasst werden“, sagte eine Sprecherin den Funke-Zeitungen auf Anfrage.
Claire Samtleben, Projektleiterin Familien- und Gesellschaftspolitik bei Prognos, fürchtet, dass die ausgebliebene Dynamisierung Auswirkungen hat auf die Möglichkeit von Familien, frei über die Aufteilung von Arbeit zu entscheiden. „Die Vermutung besteht, dass es Väter davon abhält, Elternzeit zu nehmen, wenn sie die Hauptverdienenden sind und ihr Elterngeldanspruch die Lücke im Haushaltseinkommen nicht ausreichend füllt“, sagte sie. „Hätten sie mehr Elterngeld zur Verfügung, hätten diese Überlegungen weniger Gewicht.“ Grundsätzlich sei das Elterngeld eine absolute Erfolgsgeschichte. „Aber dadurch, dass es über die Jahre so wenig angepasst wurde, bleibt es weit hinter seinem Potenzial.“
Sarah Lahrkamp, Familienpolitikerin aus der SPD-Fraktion, hält trotzdem an einer Änderung noch in dieser Legislatur fest. Der Verlust an Kaufkraft sei für Familien „nicht weiter zumutbar“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Gerade den Mindestbetrag müssen wir anheben. 300 Euro sind einfach viel zu wenig.“
Eine Erhöhung der Grenzbeträge würde sich auf Jahre und Jahrzehnte auf den Haushalt auswirken, räumte sie ein. Vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sei das schwierig. „Das ist im Moment nicht einfach“, so Lahrkamp weiter. „Aber der Koalitionsvertrag gilt, und wir wollen das angehen.“
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