Innenminister kritisieren nach Flughafen-Blockade Verfassungsschutz

Die Landesinnenminister von Bayern und NRW, Joachim Herrmann (CSU) und Herbert Reul (CDU), haben sich deutlich vom Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz distanziert.

Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang hatte in einer SWR-Gesprächsrunde im November erklärt, dass die Gruppierung zwar Straftaten begehe, aber nicht extremistisch sei. Die Demonstranten würden mit ihren Aktionen Respekt vor dem demokratischen System ausdrücken, so Haldenwang: „Anders kann man gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man die Funktionsträger zum Handeln auffordert.“

Dem widerspricht Bayerns Innenminister Herrmann deutlich. Der „Bild“ (Montagausgabe) sagte Herrmann: „Einen `besonderen Respekt` für unser demokratisches System kann ich hier beim besten Willen nicht erkennen.“ Für das Vorgehen der „Klimachaoten, unserer Gesellschaft mit Gewalt ihre Ziele aufzuzwingen, fehlt mir jegliches Verständnis.“ NRW-Innenminister Herbert Reul warnt Haldenwang davor, die Klima-Demonstranten zu unterschätzen. Zu „Bild“ sagte Reul: „Herr Haldenwang hat Recht, Rechtsextremismus ist zweifellos die größte Gefahr für unsere Demokratie, aber wir dürfen das andere nicht kleinreden.“ Reul weiter: „Wer Flughäfen blockiert oder Rettungskräfte behindert, dreht an einer gefährlichen Eskalationsspirale.“ Auch die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) kann im Handeln der Klima-Blockierer keine Achtung für das demokratische System erkennen. Zu „Bild“ erklärte sie: „Strafbares Verhalten sprengt den Rahmen der Versammlungsfreiheit und verlässt die Grundlage eines vertretbaren gesellschaftlichen Diskurses.“ Auf „Bild“-Anfrage will Haldenwang seine Aussagen nicht zurücknehmen. Eine Sprecherin des Verfassungsschutzes erklärte aber zum Einbruch auf das Gelände des Berliner Flughafens: „Der gefährliche Eingriff in den Luftverkehr am 24.11.22 stellte eine neue Eskalationsstufe im Protestgeschehen dar.“ Extremismus kann der Verfassungsschutz weiterhin nicht bei den Klima-Chaoten erkennen. „Das Begehen von Straftaten kann nicht per se als Indikator für Extremismus gewertet werden“, teilte eine Sprecherin mit.

Entscheidend sei, „ob die Straftaten aus verfassungsfeindlicher Motivation begangen werden“. Die Gruppierung „Letzte Generation“ sei weiterhin „kein Beobachtungsobjekt“ des Verfassungsschutzes. Um die Organisation als solches einzustufen, seien „hinreichend gewichtige Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung notwendig“.




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