Laut einem Bericht der „Bild“ sagte Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), parlamentarische Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, am Mittwoch im Innenausschuss des Bundestages, über Vereinsverbote rede man nicht, sondern man wäge ab und mache sie. „Sie wissen, dass wir natürlich auch effektiv das machen, dass es auch nachhaltig ist.“
Weiter sagte Schwarzelühr-Sutter demnach: „Deswegen auch hier noch mal: Wir wollen keine Maßnahmen eventuell durch irgendwelche Aussagen beeinträchtigen oder Maßnahmen, dass die dann durch diese Organisationen vereitelt werden können.“ Tags darauf kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz im Bundestag ein Betätigungsverbot der Hamas sowie ein Vereinsverbot von Samidoun in Deutschland im Bundestag an. Das Innenministerium bestätigte der „Bild“, durch die Ankündigung des Bundeskanzlers von der üblichen Praxis abzuweichen, über Verbote erst bei Vollzug zu informieren. Eine Sprecherin begründete dies mit der politischen Lage: „Dieses eindeutige Signal ist jetzt notwendig. Deutschland steht unverrückbar an der Seite Israels. Daher gehen wir in dieser besonderen Situation anders als sonst vor.“
Weiter teilte das Ministerium mit, beide Verbote seien bislang nicht in Kraft getreten: Das Ministerium „und die beteiligten Sicherheitsbehörden bereiten diese Verbote intensiv vor und werden sie schnellstmöglich vollziehen“, hieß es. Die Union kritisiert die Ankündigung von scharf.
Scholz breche „mit einer seit Jahrzehnten geltenden Verfahrenspraxis aller Bundesregierungen bei Vereinsverboten, auf die seine Staatssekretärin noch einen Tag zuvor im Innenausschuss ausdrücklich hingewiesen hatte“, sagte Ausschussmitglied Christoph de Vries (CDU). „So richtig es ist, die Strukturen der Hamas-Unterstützer und Israel-Hasser mit rechtsstaatlichen Mittel zu zerschlagen, so gefährlich ist es, Vereins- und Betätigungsverbote öffentlich vorab anzukündigen.“ Der Bundeskanzler riskiere dadurch, „dass Beweismittel vernichtet und Vermögenswerte zur Seite geschafft werden und gefährdet damit die Arbeit und den Erfolg der Sicherheitsbehörden“, ergänzte er. Zustimmung bekam de Vries von Rechtsprofessor und Verwaltungsexperte Marcel Kau: „Es widerspricht jahrzehntelanger Verwaltungspraxis, Verbote zunächst anzukündigen und erst später zu vollziehen.“
Dadurch gehe den Sicherheitsbehörden „das Überraschungsmoment verloren. Beschlagnahmungen von Vermögen, Beweisen, Waffen etc. werden durch die Ankündigung des Bundeskanzlers praktisch unmöglich“, so Kau weiter.