Innenministerium und Verfassungsschutz widersprechen sich bei AfD

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), eine nachgeordnete Behörde des BMI, sind sich offenbar uneinig, wie mit dem Gutachten zur möglichen Hochstufung der AfD umgegangen werden soll. Mit dem Gutachten soll entschieden werden, ob die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft wird.

Das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), eine nachgeordnete Behörde des BMI, sind sich offenbar uneinig, wie mit dem Gutachten zur möglichen Hochstufung der AfD umgegangen werden soll.

Mit dem Gutachten soll entschieden werden, ob die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird. Seit 2021 ist die Partei bereits als Verdachtsfall eingestuft. Der damalige BfV-Präsident Thomas Haldenwang hatte im Herbst angekündigt, das Gutachten sei bis Ende 2024 fertig. Nach dem Bruch der Ampelkoalition sagte er dann, die „Verkündung dieses Prüfergebnisses“ sei durch die vorgezogene Neuwahl „obsolet“.

Das BMI will von einem Zusammenhang mit dem Ampel-Aus nichts wissen, wie eine Antwort auf eine schriftliche Frage der Linkenabgeordneten Martina Renner zeigt, über die der „Spiegel“ berichtet. „Der gesetzliche Auftrag des BfV wird durch das Vorziehen der Bundestagswahl nicht beeinflusst“, heißt es darin. Die Bewertung von Organisationen „erfolgt kontinuierlich“ und unabhängig von äußeren Umständen wie Wahlen. „Da die Bewertung im BfV zweifelsfrei bereits erfolgte, muss sie auch kommuniziert werden“, sagte Renner. Die Öffentlichkeit und das Parlament hätten ein Anrecht auf Information.


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