Man sehe „grundsätzlich großes Potenzial für die digitale Gesellschaft bei der Verwendung von KI-Anwendungen“, sagte eine Ministeriumssprecherin dem „Handelsblatt“ (Montagausgabe). „Wesentlich kommt es dabei auf eine Balance an zwischen Innovationsoffenheit und einem klaren Rechtsrahmen, der Standards für vertrauenswürdige KI definiert.“
Dies betreffe grundrechtliche Fragestellungen und datenschutzrechtliche Aspekte, aber auch die Frage, wie Fehler und Diskriminierung vermieden werden könnten. Eine Rolle spiele laut der Sprecherin auch die Erklärbarkeit und Nachvollziehbarkeit von KI-Ergebnissen. Hierbei geht es darum, dass eine Künstliche Intelligenz ein Ergebnis nicht nur liefert, sondern auch nachvollziehbar begründet. Das Ministerium wies zugleich darauf hin, dass die Entwicklung und die Nutzung von KI wie ChatGPT bereits heute im Einklang etwa der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgen müssten.
Dabei evaluiere die Bundesregierung fortlaufend den bestehenden Rechtsrahmen. „Inwiefern eine Zertifizierung von KI dabei eine Rolle spielen kann, wird sich im weiteren Verlauf zeigen“, sagte die Sprecherin. Dessen ungeachtet sei für das Innenministerium Transparenz beim Einsatz von KI „ein wichtiges Thema“, sagte die Ministeriumssprecherin weiter. Die Bundesregierung habe sich deshalb im Rahmen der derzeit diskutierten EU-Verordnung zur Regulierung von KI dafür eingesetzt, die Nutzung bestimmter Hochrisiko-KI-Systeme durch die öffentliche Verwaltung in einer öffentlich zugänglichen Datenbank sichtbar zu machen.
Gemeint sind damit Systeme, die zum Beispiel in den Bereichen Grenzkontrolle oder Strafverfolgung verwendet werden könnten. Das könnte etwa ein KI-System sein, das vorhersagt, wo und wann ein Verbrechen wahrscheinlich geschehen wird.