Jedem dritten Vollzeitbeschäftigten droht Rente unter 1.200 Euro

Rund acht Millionen Beschäftigte in Deutschland müssen damit rechnen, dass sie trotz 45 Arbeitsjahren in Vollzeit eine Nettorente von weniger als 1.200 Euro erhalten.

Das ist gut jeder dritte Vollzeitbeschäftigte in Deutschland, wie aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervorgeht, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) berichten. Demnach müssen Beschäftigte beim derzeitigen Rentenniveau über 45 Jahre mindestens 3.034 Euro im Monat vor Abzügen verdienen, um auf eine gesetzliche Nettorente von 1.200 Euro zu kommen.

Noch mehr Menschen droht eine Nettorente von weniger als 1.200 Euro, wenn in dem Rechenmodell 40 Berufsjahre in Vollzeit zugrunde gelegt werden: Von den gut 21,7 Millionen Vollzeitbeschäftigten in Deutschland verdienen knapp 10,3 Millionen auf einem Niveau, dass sie nach vier Jahrzehnten auf einer Vollzeitstelle mit einer Nettorente von weniger als 1.200 Euro rechnen müssen – das betrifft also fast jeden Zweiten. Um 1.200 Euro ausgezahlt zu bekommen, müssten sie durchgehend 3.413 Euro brutto monatlich verdienen. Ein „gewaltiges Problem“ sieht Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch darin. „Das Verhältnis stimmt nicht. Das, was Arbeitnehmer verdienen, ist vielfach zu niedrig und das, was sie als Rentner dafür bekommen, ist zu wenig“, sagte Bartsch den Funke-Zeitungen. „Die gesetzliche Rente sichert bei Millionen nicht mehr den Lebensstandard. Das muss sich ändern.“ Gerade angesichts der „galoppierenden Inflation“ seien „deutliche Lohnsteigerungen“ und eine schrittweise Anhebung des Rentenniveaus auf 53 Prozent geboten.

Der Stichtag für die Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums ist der 31. Dezember 2021. Das Ministerium weist in seiner Antwort an die Linken-Fraktion darauf hin, dass aus den Zahlen eines einzelnen Jahres „nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter“ geschlossen werden könne. So wird in der Berechnung etwa nicht berücksichtigt, dass es im Verlauf eines Erwerbslebens zu Lohnerhöhungen kommen kann. „Die tatsächliche Höhe der Rentenanwartschaft steht erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen ist“, betont das Ministerium daher.




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