„Dass der Jugendschutz zentrales Element des Gesetzes sei, erscheint uns angesichts eines deutlich ausgeweiteten Marktes und der Normalisierung von Cannabiskonsum in aller Öffentlichkeit wie eine Alibi-Aussage“, sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ). „Der Gefahr, dass junge Menschen, deren Gehirne noch nicht ausgereift sind, durch Cannabis-Konsum Gesundheitsschäden erleiden, wird nicht hinreichend begegnet. Herr Lauterbach muss konkret beantworten, wie er die jungen Menschen schützen will. Das steht noch aus.“
Erst vor wenigen Tagen hatten Fachverbände von Jugendärzten und -Psychiatern in einer gemeinsamen Erklärung Nachbesserungen beim Jugendschutz angemahnt, ein Ministeriumssprecher hatte die Kritik aber zurückgewiesen. Es sei aber „eindeutig zu wenig“, durch Hinweise auf Websites oder eine Kampagne vor den Gefahren durch Cannabis zu warnen, sagte Fischbach. „Wie soll verhindert werden, dass Minderjährige an den Stoff kommen, den sich Erwachsene legal im Anbau-Club abholen? Wenn dann in einem zweiten Schritt auch noch die kommerziellen Geschäfte kommen, müssen wir befürchten, dass viele über 18-Jährige ihre Drogen an Jugendliche verkaufen, um so ihre Sucht zu finanzieren.“ Grundsätzlich seien die Jugendärzte nicht dagegen, Cannabis aus der Schmuddelecke zu holen, stellte BVKJ-Präsident Fischbach klar. Und Jugendliche, die konsumieren, sollten ohnehin nicht bestraft werden, sondern ihnen sollte mit geeigneten Frühinterventionsprogrammen geholfen werden. „Aber wir sehen den Jugendschutz in Gefahr, allen anders lautenden Beteuerungen zum Trotz.“