Jugendrichter gegen Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters

Angesichts der Zunahme von Straftaten durch Kinder und Jugendliche hat sich Jugendrichter Andreas Müller gegen die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ausgesprochen.

Bei den meisten Delikten in der Altersgruppe unter 14 Jahren handele es sich um leichte Vergehen, sagte er dem Sender RTL. „Das ist mal eine Tafel Schokolade klauen, das ist über den Zaun springen, das sind Sachen, die Kinder nun mal teilweise machen im Alter von zwölf und 13 Jahren“, so Müller weiter. Die am Donnerstag vorgestellte Kriminalstatistik sei mit Blick auf Kinder und Jugendliche „nicht alarmierend“.

Angesprochen auf den Fall der 12-jährigen Luise, die von Gleichaltrigen getötet worden war, sagte Müller: „Das ist ein Phänomen, ein besonders seltenes Ereignis, das können Sie nicht verhindern, auch nicht durch eine Gesetzesänderung, wie das manche Parteien jetzt fordern, das Mindestalter von 14 auf zwölf Jahre runtersetzen.“ Natürlich müsse man bei Kindervergehen, Kinderkriminalität hinschauen, aber dafür habe man Instrumente – das Familienrecht bis 14 Jahre und ab dann das Jugendrecht. Statt einer Verschärfung des Strafrechts müsse vielmehr die Justiz gestärkt werden. „Wenn man will, dass wir das verhindern, dann müssen die Gerichte schnell agieren, und zwar nicht nach neun Monaten“, so Müller.




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