„Wir müssen illegale Migration nach Deutschland wirksam bekämpfen, und zwar schnell“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Illegale Migration untergrabe die Akzeptanz auch für die Menschen, die legal in Not Hilfe suchten.
Die Kommunen litten aktuell besonders unter sogenannter irregulärer Sekundärmigration. Grundsätzlich ist der EU-Staat für Asylsuchende zuständig, in dem die Menschen ankommen. „Es gibt aber eine hohe Zahl von Flüchtlingen, die irregulär nach Deutschland kommen, für die eigentlich ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Das müssen wir ändern“, sagte Buschmann. „Wir wollen deshalb künftig schon an den Außengrenzen prüfen, ob ein Mensch überhaupt eine Chance hat, in Europa Aufenthaltsrecht zu bekommen“, kündigte der Minister an. Er sei froh, „dass die Bundesregierung sich auf unser Bemühen hin nun für die Prüfung an den Außengrenzen ausspricht“. Insbesondere bei den Grünen ist das Vorhaben für schärfere Kontrollen schon an den EU-Außengrenzen allerdings hochumstritten. Buschmann sieht auch bei der sogenannten Überstellungsfrist dringend Handlungsbedarf. „Wenn die Überstellung in den bekannten, zuständigen EU-Mitgliedstaat nicht binnen sechs Monaten realisiert wird, geht die Zuständigkeit automatisch auf Deutschland über. Diese Zeitspanne von sechs Monaten ist zu kurz. Wir setzen uns daher dafür ein, die sogenannte Überstellungsfrist von sechs auf zwölf Monate zu verlängern“, sagte Buschmann. Dann habe man mehr Zeit, um die rechtliche Lage zu klären und die Ausreise durchzusetzen.
„Das wird erheblich zur Entlastung der Kommunen beitragen“, so der Bundesjustizminister.