Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will bis Anfang September die lang erwarteten Reformgesetze der Ampelkoalition zum Familienrecht auf den Weg zu bringen.
„Spätestens am Ende der Sommerpause will ich drei große familienrechtliche Gesetzentwürfe vorlegen: für die Reform des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Abstammungsrechts“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
Unter anderem sollten Väter, die nach einer Trennung ihr Kind zu großen Teilen weiterbetreuen, künftig weniger Unterhalt zahlen als Väter, die gar keine Betreuungspflichten übernehmen. „Unsere Reform kann dabei helfen, Streit in Trennungsfamilien zu vermeiden. Denn gerade die Ungerechtigkeit des geltenden Rechts verursacht viel Frust und Streit“, so Buschmann. „Es ist doch niemandem begreiflich zu machen, wenn es für die Unterhaltspflicht eines Elternteils keinen Unterschied macht, ob er das Kind an drei Tagen pro Woche betreut oder nur an jedem zweiten Wochenende“, so Buschmann.
Die Politik dürfe die verschiedenen Familienmodelle dabei nicht gegeneinander ausspielen, sagte Buschmann der NOZ weiter. „Viele Menschen wünschen sich nach wie vor eine Familie aus Mann, Frau und Kindern mit Trauschein: eine Konstellation, mit der ich auch groß geworden bin. Daran ist nichts rückständig oder überholt.“ Es brauche aber auch passende Regeln für andere Formen des Zusammenlebens, etwa Patchworkfamilien, Paare ohne Trauschein oder Trennungsfamilien. „Sie gehören genauso zu unserer Gesellschaft und haben einen Anspruch darauf, dass das Recht auch ihre Lebenssituation sieht“, sagte Buschmann.