„Ich werbe dafür, den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden und den Ausländerbehörden zu verbessern“, sagte der FDP-Politiker den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben). In Fällen der Untersuchungshaft müssten die Ausländerbehörden konkret über die Inhaftierung wie auch über die Haftentlassung informiert werden.
Dabei müssten die Anschrift der Haftanstalt und die Entlassungsanschrift angegeben werden. „Die Durchführung von Anhörungen und den gegebenenfalls folgenden Abschiebungen dürfen nicht daran scheitern, dass Ausländerbehörden über diese Umstände nicht informiert sind.“ Er habe den Ländern den Vorschlag unterbreitet, die entsprechende Verwaltungsvorschrift – die sogenannte Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen – zu ändern, teilte Buschmann mit. Wenn guter Wille da sei, könne das „sehr schnell“ geschehen. Buschmann betonte: „Mein Vorschlag zur Verbesserung des Informationsaustauschs trägt hoffentlich dazu bei, dass sich Fälle wie in Brokstedt nicht wiederholen.“ Im Fall der Messerattacke von Brokstedt scheine der Informationsaustausch zwischen den Behörden nicht funktioniert zu haben, kritisierte der Justizminister. Zwar sei ein Verfahren eingeleitet worden, damit der mehrfach straffällig gewordene Ibrahim A. Deutschland verlassen müsse. Doch sei die Anhörung daran gescheitert, dass man den Mann nicht erreicht hat – auch nicht, als er in Untersuchungshaft saß, so Buschmann. „Das kann nicht sein – gerade jemandem, der sich mit seiner Gefährlichkeit regelrecht brüstet, darf eine Untersuchungshaft nicht zum Vorteil gereichen.“ Das sei absurd.