Deutschland habe die „Pflicht, die gegenwärtigen Erfahrungen zu nutzen, um das Völkerstrafrecht voranzubringen“, schreibt er in in einem Beitrag für die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Zum einen spüre man „schmerzlich die Lücke, die das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Verfolgung des Verbrechens der Aggression gelassen hat – dem Urverbrechen, für das wir Putin vor dem Strafgerichtshof in Den Haag nicht belangen können“, so Buschmann.
„Deshalb suchen wir entschlossen nach einer anderen Lösung und arbeiten mit unseren Partnern auf ein internationales Sondertribunal hin.“ Das müsse so gestaltet sein, dass der Strafgerichtshof nicht geschwächt werde. Der Gerichtshof sei ein zivilisatorischer Fortschritt, den man nicht gefährden dürfe. „Wir dürfen der Skepsis, die ihm manche Staaten des globalen Südens entgegenbringen, nicht noch Nahrung geben“, schreibt der FDP-Politiker. Deutschland werde eine Änderung des Römischen Statuts in der Frage des Verbrechens der Aggression ins Auge fassen. Zum anderen soll die Strafprozessordnung für Völkerstrafrechtsverfahren ergänzt werden. Menschen, die Opfer eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit oder eines Kriegsverbrechens gegen Personen geworden sind, sollen Buschmann zufolge die Möglichkeit erhalten, sich den in Deutschland wegen solcher Straftaten geführten Verfahren als Nebenkläger anzuschließen. Sie sollen dann auch berechtigt sein, auf Antrag einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet zu bekommen. Weil gerade die Opfer solcher Straftaten oft auf zusätzliche intensive Unterstützung angewiesen seien, solle ihnen auf ihren Antrag ohne weitere Voraussetzungen auch ein psychosozialer Prozessbegleiter oder eine psychosoziale Prozessbegleiterin an die Seite gestellt werden. „Zudem wollen wir“, so Buschmann, „Rezeption und Verbreitung der wegweisenden deutschen Völkerstrafrechtsprozesse fördern, indem wir, zum einen, Medienvertretern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, Verdolmetschungen zugänglich machen. Zum anderen werden wir für eine Übersetzung wesentlicher Urteile ins Englische sorgen, damit etwa ausländische Mitarbeiterinnen der Justiz, Forscher der Rechtswissenschaft oder auch Personen, die für Völkerrechtsverbrechen verantwortlich sind, sie gebührend wahrnehmen können.“ Dies werde dem Justizminister zufolge zur „Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts und dessen Anwendung beitragen“. Schließlich solle mit Ergänzungen des deutschen Völkerstrafgesetzbuches Strafbarkeitslücken geschlossen und für einen Gleichlauf des Gesetzbuches mit den entsprechenden Normen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gesorgt werden. „So werden wir den Tatbestand der sexuellen Sklaverei, der in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs eine zunehmende Rolle spielt, unter die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Kriegsverbrechen gegen Personen in den Paragraphen 7 und 8 des Völkerstrafgesetzbuches aufnehmen. Auch die durch jüngste Änderungen des Römischen Statuts dort neu eingefügten Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen sollen in das Völkerstrafgesetzbuch übernommen werden“, schreibt Buschmann. „Ich denke, wir ziehen mit alldem die richtigen und nötigen Schlüsse aus der gegenwärtigen Wiederkehr schlimmster Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen auf unserem Kontinent. Und wir ziehen wieder einmal die richtigen Schlüsse aus unserer eigenen Vergangenheit von Gewalt, Rechtsbruch und Angriffskrieg. Denn die Verantwortung für diese Geschichte wird nicht enden.“