Insgesamt handelt es sich um 19 Stellen, darunter vier Abteilungsleiterposten, berichtet die „Bild“. Ein Sprecher des Ministeriums bestätigte der Zeitung die Zahlen.
In der Antwort auf eine Anfrage der Unionsfraktion teilte das Ministerium mit, es sei erlaubt, „allgemein oder in Einzelfällen“ unter bestimmten Voraussetzungen von Ausschreibungen abzusehen. Auch gelte die im Bundesbeamtengesetz vorgeschriebene grundsätzliche Pflicht zur Stellenausschreibung nicht für Abteilungsleiterposten. Wer für diese Posten in Betracht komme, müsse „nicht nur hohen Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung genügen“, sondern auch „das politische Vertrauen“ von Justizminister Buschmann genießen, politische Vorgaben umzusetzen, hieß es weiter. Das Ministerium habe „im Einklang“ mit der Bundeslaufbahnverordnung gehandelt. Der CDU-Rechtspolitiker Martin Plum äußerte dagegen scharfe Kritik an der Vergabepraxis: „Der Verdacht liegt nahe, dass das Personal mehr nach politischer Einstellung als nach fachlicher Eignung ausgewählt wird.“ Dies erhärte zugleich den „immer wieder kursierenden Vorwurf einer Politisierung der fachlichen Arbeit im Bundesjustizministerium“, fügte er hinzu. Auch der Politologe Jürgen Falter von der Universität Mainz forderte: „Solche Stellen sollten in alter Beamtentradition strikt nach Qualifikation und nicht nach politischer Haltung besetzt werden.“