Das Bundesjustizministerium will die Herausgabe von NS-Raubgut erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlichte das Ministerium am Mittwoch.
„Acht Jahrzehnte nach Ende der NS-Herrschaft befinden sich etliche der von den Nazis entzogenen Kulturgüter noch immer nicht in den Händen ihrer Eigentümer“, sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP). Vielfach habe das damit zu tun, dass ihr Verbleib ungeklärt sei. Mitunter liege das aber auch daran, dass das Recht es schwer mache, bestehende Herausgabeansprüche durchzusetzen. „Mit unserem Gesetz wollen wir die Durchsetzung bestehender Herausgabeansprüche erleichtern“, so Buschmann.
Der Gesetzentwurf sieht Änderungen insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), des Kulturgutschutzgesetzes (KGSG), des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Zivilprozessordnung (ZPO) vor. Diese Änderungen sollen die Durchsetzung bestehender rechtlicher Ansprüche auf Herausgabe von Kulturgut erleichtern, das in der NS-Zeit verfolgungsbedingt entzogen wurde. Neue Herausgabeansprüche sind nicht Gegenstand des Entwurfs.
Konkret soll es einen neuen Anspruch auf Auskunft im Kulturgutschutzgesetz sowie eine Anpassung der Verjährungsregeln geben. Zuständig für entsprechende Klagen sollen die Landgerichte sein. Gleichzeitig soll ein besonderer Gerichtsstand in Frankfurt am Main eingeführt werden. Zudem sieht der Entwurf eine Pflicht zur Rückzahlung staatlicher Leistungen im Falle der Restitution vor.