Es soll für den Bund eine gesetzliche Grundlage schaffen, um erstmals eigene Maßnahmen durchführen und zivilgesellschaftliche Projekte zur Förderung der Demokratie unterstützen zu können, hieß es. Die Bundesregierung wolle damit eine verlässliche Förderung von Projekten gewährleisten und zivilgesellschaftlichen Projektee und Initiativen für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit geben.
„Mit dem Demokratiefördergesetz werden wir das großartige demokratische Engagement, das es überall in unserem Land gibt, endlich auch als Bund verlässlich und umfassend fördern können“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag zur Beratung überwiesen. Anschließend wird die Zustimmung des Bundesrats benötigt. Bislang konnte der Bund nur zeitlich eng befristet Projekten Gelder zukommen lassen. Danach mussten sich diese erneut um Fördergelder bewerben. In der vergangenen Legislaturperiode war das „Demokratiefördergesetz“ am Widerstand der Unionsfraktion gescheitert. Auch der damalige Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte sich über die Blockade enttäuscht gezeigt.