Kabinett beschließt digitale Fahrzeugzulassung

Am Mittwoch hat das Bundeskabinett eine neue Verordnung zur digitalen Zulassung von Fahrzeugen verabschiedet.

Sie soll – nach Zustimmung des Bundesrates – am 1. September in Kraft treten. Demnach soll es möglich sein, unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen.

Als Nachweis würde der digitale Zulassungsbescheid dienen. Bürger müssten nicht mehr die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten abwarten und dürften bis zu zehn Tage lang ohne diese fahren. Neben der Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen, wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen, internetbasiert zu beantragen, sollen erstmalig auch juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln können. Daneben sollen Autohäuser und Zulassungsdienstleister, die sehr viele Zulassungsanträge pro Jahr stellen, diese Anträge bundesweit digital über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt einsteuern können. Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung sollen mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger werden, hieß es. „Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger“, sagte Verkehrsminister Volker Wissing (FDP), der das Gesetz in das Kabinett eingebracht hat. „Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, verspricht der Minister.




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