Kabinett beschließt Erhöhung der Pflegebeiträge per Verordnung

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht.

Das Bundeskabinett hat eine Erhöhung der Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auf den Weg gebracht. Der Beschluss erfolgte am Montag im Umlaufverfahren per Verordnung, wie Regierungssprecher Steffen Hebestreit mitteilte.

„Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen, und zwar zum 1. Januar 2025“, so der Regierungssprecher. „Es ist notwendig, den Beitragssatz kurzfristig anzuheben, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung sicherzustellen.“

Mit den Mehreinnahmen könne Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflegefinanzierungskonzepte zu erarbeiten, so Hebestreit. „Das Thema Pflege und ihre Finanzierung ist ein drängendes Problem und eine immense Herausforderung.“ Es sei klar, dass es hier nachhaltiger Lösungen bedürfe.

Durch die Anhebung per Verordnung kann die rot-grüne Minderheitsregierung auch nach dem Ampel-Aus aktiv werden. Eine Zustimmung des Bundestags ist so nicht notwendig, das Parlament könnte allerdings noch widersprechen. Zudem muss der Bundesrat zustimmen.


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