Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, vergütete Ausbildung durchlaufen. Das ist Ziel des Entwurfs für ein Pflegefachassistenzgesetz, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen wurde.
Pflegefachassistenten sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können, teilte das Gesundheitsministerium. Ihre Ausbildungszeit wird demnach bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen werden abgelöst. Das soll auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfachen.
„Damit wird der Einstieg in den Pflegeberuf erleichtert“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Wir können mehr Menschen für den Beruf begeistern, Pflegekräfte entlasten und den Pflegemarkt auch für ausländische Pflegekräfte attraktiver machen.“ Die Reform ergänze eine Reihe mehrerer Gesetzesinitiativen in der Pflege, mit denen man darauf einstelle, dass in einer älter werdenden Gesellschaft immer mehr Menschen Pflege benötigten. „Pflege braucht gute Ausbildung, gute Bezahlung, mehr Verantwortung und gute Arbeitsbedingungen“, so Lauterbach.
Die Dauer der Ausbildung soll in Vollzeit grundsätzlich 18 Monate betragen und auch in Teilzeit möglich sein. Bei entsprechender Berufserfahrung soll die Zeit auch verkürzt werden können. Die Ausbildung soll Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege umfassen.
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