Damit sollen die Voraussetzungen für dessen Inkrafttreten geschaffen werden, wie das Bundesinnenministerium am Mittwoch mitteilte. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) und ihre schweizerische Amtskollegin Karin Keller-Sutter hatten den Vertrag im vergangenen Jahr in Berlin unterzeichnet.
Der bisherige Vertrag stammt noch aus dem Jahr 1999 und habe einer „grundlegenden Neufassung, um der veränderten Sicherheitslage an den Grenzen gerecht zu werden“ bedurft, so das Ministerium. „Wir schaffen damit die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit unserer Polizei- und Zollbehörden, unsere Zusammenarbeit wird hierdurch weiter gestärkt und ausgeweitet, vor allem die Regelungen zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse im Nachbarstaat erlauben besonders effektive operative grenzüberschreitende Kooperationen“, ließ sich Faeser zitieren. Neue Regelungen zur polizeilichen Zusammenarbeit wurden laut dem Ministerium unter anderem zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen, zu Grenzübertritten von Beamten zur Abwehr einer gegenwärtigen oder unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben, zu verkehrsbedingten Grenzübertritten und für eine engere Zusammenarbeit von Dokumentenberatern sowie Verbindungsbeamten aufgenommen. Der neue Vertrag tritt nach Verabschiedung des erforderlichen Vertragsgesetzes durch Bundestag und Bundesrat in Kraft. Deutschland unterhält mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit.