Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Es solle die Grundlage dafür geschaffen werden, landgebundene Terminals nur für eine begrenzte Zeit mit Erdgas zu betreiben und eine „nachhaltige, klimaneutrale Nachnutzung von Anfang an sicher zu stellen“, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
„Ziel ist es, die Nutzbarkeit der dauerhaften LNG-Infrastruktur spätestens nach Ablauf der Befristung der jeweiligen Genehmigung am 31. Dezember 2043 durch einen klimaneutralen Weiterbetrieb frühzeitig sicherzustellen“, so das Ministerium. Dies solle „stranded investments“ verhindern und dem Aufbau einer zukünftigen Wasserstoffinfrastruktur dienen. „Ein anschließender Weiterbetrieb kann also nur für klimaneutralen Wasserstoff und dessen Derivate genehmigt werden.“ Zudem sollen weitergehende Regelungen zur Zulassung und Errichtung von Anbindungs- und Fernleitungen getroffen werden sowie der Anwendungsbereich für Heizkesselanlagen geöffnet werden. Als weiterer „Vorhabenstandort“ für ein LNG-Terminal wird Mukran an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns in das Gesetz aufgenommen.