In einem sogenannten „Bürokratieentlastungsgesetz“ sollen insgesamt 28 Maßnahmen ergriffen werden. Das geht aus den Eckpunkten für das Gesetz hervor, über die das „Handelsblatt“ (Mittwochausgabe) berichtet.
Diese will die Bundesregierung am Mittwoch bei ihrer Kabinettsklausur in Meseberg beschließen. Beispielsweise soll die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige wegfallen. Bisher müssen alle Gäste von Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsstätten einen Meldeschein unterzeichnen. Außerdem sollen digitale Technologien bei zivilrechtlichen Bedarfen eingesetzt werden können. Künftig soll es möglich sein, zum Beispiel eine schriftliche Kündigung eines Mietverhältnisses mit einem Smartphone zu fotografieren und diese elektronische Kopie dem Erklärungsempfänger zu übersenden. Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt. Mit Zustimmung der Fluggäste sollen Luftfahrtunternehmen zukünftig mit den im Chip von Reisepässen hinterlegten Daten die Kontrollprozesse am Flughafen vor Abflug, etwa Check-in, Gepäckaufgabe, Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich und vor dem Boarding, digital und kontaktlos abwickeln können. Die Wirtschaft soll vor allem von Informationspflichten befreit werden.
„Dabei werden die Informationspflichten im Energierecht, im Außenwirtschaftsrecht, im Mess- und Eichwesen sowie im Rahmen der Wirtschaftsstatistik, Gewerbe- und Handwerksordnung als auch in branchen- und berufsspezifischen Verordnungen auf den Prüfstand gestellt“, heißt es in den Eckpunkten.