„Der Bedarf für einen Neubau besteht unverändert“, sagte eine Regierungssprecherin dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). „Die Realisierung des Erweiterungsbaus ist erforderlich, da die Notwendigkeit einer funktionalen Regierungszentrale gerade in Krisenzeiten besteht.“
Ausschlaggebend für deren Größe sei allein die Anzahl der Beschäftigten, die zum Kanzleramt gehören „und aus arbeitsorganisatorischen Gründen wieder auf einer Liegenschaft zusammengeführt werden sollen“. Das Amt sei „in den letzten 20 Jahren seit dem Berlin-Umzug aufgabenbedingt auf die jetzige notwendige Größe angewachsen“. Die Sprecherin wies auch das Argument Lindners zurück, wonach durch die Erfahrungen der Corona-Zeit vermehrt von zuhause oder unterwegs gearbeitet und Büroflächen eingespart werden könnten. „Aufgrund der speziellen Arbeitsabläufe in einer Regierungszentrale und auf Grund von Geheimhaltungsvorschriften ist vielfach aber auch ein Arbeiten in Präsenz erforderlich, um die notwendigen Abstimmungen zwischen der Leitung und Fachebene zu ermöglichen. Daher kann nicht im großen Umfang auf Büroräume verzichtet werden.“ Das Kanzleramt argumentiert darüber hinaus, dass ein Stopp des Erweiterungsbaus oder dessen Verschiebung nicht zum Nulltarif zu haben wären. „Wesentliche Objekt-, Fachplanungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen sowie Leistungen für vorgezogene Maßnahmen sind bereits beauftragt worden beziehungsweise werden durchgeführt, sodass bei Kündigung dieser Leistungen zum jetzigen Zeitpunkt voraussichtlich über 100 Millionen Euro anfallen würden.“ Für eine Verschiebung des Baus hat das Kanzleramt „auf Grund von Baupreissteigerungen zusätzliche Kosten von 40 bis 50 Millionen Euro pro Jahr der Verschiebung“ errechnet: „Ein Stopp des Projektes oder eine Umplanung ist aus den genannten Gründen nicht vorgesehen.“