Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann ist mit seinem Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für die Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampelkoalition vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Man habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Hintergrund sei, dass der Antrag „in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“ sei.
Heilmann wollte erreichen, dass dem Bundestag die für Freitag anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) untersagt wird. Aufseiten des Antragstellers waren drei weitere Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowie ein Mitglied der Linken dem Verfahren beigetreten.
Der CDU-Politiker hatte seinen Antrag unter anderem damit begründet, dass abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis ein Antrag der Union, zu den neu angestrebten Regelungen eine Anhörung durchzuführen, abgelehnt worden war. Heilmann hatte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt, als er das Gebäudeenergiegesetz in Karlsruhe ausgebremst hatte.