Die Karlsruher Richter wiesen am Dienstag zwei Verfassungsbeschwerden gegen das sogenannte Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz zurück. Deutschlands Beteiligung an dem Fonds ist demnach rechtens.
In einer Entscheidung im April 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht den Start des Hilfsprogramms bereits gebilligt und einen Eilantrag gegen die Ausfertigung des Gesetzes abgewiesen. Damit war der Weg für die Finanzierung des EU-Wiederaufbaufonds freigemacht worden. Die EU-Kommission wurde in dem Eigenmittelbeschluss ermächtigt, Mittel bis zu einem Betrag von 750 Milliarden Euro am Kapitalmarkt aufzunehmen. Diese sind an Projekte gekoppelt – sie sollten für Auszahlungen über Programme und als Darlehen an die Mitgliedsstaaten ausschließlich zur Bewältigung der Pandemie-Folgen vergeben werden. Die Rückzahlung soll aus dem EU-Haushalt erfolgen und bis 2058 abgeschlossen werden.