Kelber hält Chatkontrolle für „brandgefährliches Signal“

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die auf EU-Ebene diskutierte "Chatkontrolle" zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern für einen Irrweg. "Die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, hält die auf EU-Ebene diskutierte „Chatkontrolle“ zum Schutz gegen sexualisierte Gewalt an Kindern für einen Irrweg.

„Die sogenannte Chatkontrolle bietet kaum Schutz für Kinder, wäre aber Europas Einstieg in eine anlasslose und flächendeckende Überwachung der privaten Kommunikation. Es wäre ein brandgefährliches Signal in die verkehrte Richtung“, sagte Kelber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Viele Menschen würden die Technik aus Angst vor Überwachung nicht mehr nutzen, es würden unnötig große Sicherheitsrisiken geschaffen und Privatsphäre-schonende Technologien benachteiligt.“

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, dass Anbieter wie Google oder Facebook unter bestimmten Umständen verpflichtet werden können, ihre Dienste mithilfe von Software nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu durchsuchen. Weil sich keine ausreichende Mehrheit dafür abzeichnete, wurde die für Donnerstag abgesetzte Abstimmung darüber von der belgischen Ratspräsidentschaft verschoben. Ungarn könnte bei seiner bevorstehenden EU-Ratspräsidentschaft ab Juli erneut versuchen, eine Einigung zwischen den EU-Staaten zu erzielen.

Die Unionsfraktion im Bundestag befürwortet einen neuen Anlauf. „Die Ampel präsentiert sich beim Thema Kinderschutz im digitalen Raum als Total-Blockierer, ohne aber zu erklären, was sie denn stattdessen für einen besseren Kinderschutz vorschlägt“, sagte ihr rechtspolitischer Sprecher, Günter Krings, dem RND. Die juristische Ausgestaltung einer Chatkontrolle müsse mit geltenden europäischen und deutschen Grundrechten sowie der EuGH-Rechtsprechung selbstverständlich vereinbar sein, so Krings. „Dafür bieten die Vorschläge der EU-Kommission und der belgischen Ratspräsidentschaft eine gute Grundlage.“




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