Fünf Palästinenser aus dem Gazastreifen verklagen die Bundesregierung, um einen Stopp des genehmigten Exports von 3.000 Panzerabwehrwaffen an Israel zu erwirken. „Es besteht Grund zu der Annahme, dass die Beklagte mit den Erteilungen von Genehmigungen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention verletzt“, zitiert der „Spiegel“ aus der Klageschrift.
Vertreten werden die Kläger dem Bericht zufolge von dem Berliner Anwalt Remo Klinger, unterstützt von den Juristen des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin sowie den palästinensischen Menschenrechtsorganisationen PCHR, Al-Haq und Al Mezan. Die Klage wurde am Donnerstag beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.
Die Genehmigung für den Export der 3.000 Panzerabwehrwaffen wurde von der Bundesregierung nach dem 7. Oktober 2023 erteilt. Es wurden keine Informationen darüber veröffentlicht, ob die Panzerabwehrwaffen vom Hersteller bereits nach Israel geliefert wurden. In der Klageschrift heißt es: „Die israelischen Streitkräfte sind unter anderem mit Waffen, welche in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt und von dort geliefert werden, ausgerüstet, insbesondere mit Waffen der Art `rückstoßfreie tragbare ungelenkte Panzerabwehrwaffen`.“
Diese kämen in der andauernden Militäroperation in Gaza zum Einsatz. „Wir vertreten die Auffassung, dass es auf der Hand liegt, dass deutsche Waffen dort eingesetzt werden oder werden könnten“, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, dem „Spiegel“.