Klein fürchtet Normalisierung rechtsextremistischer Sprache

Nach dem Prozessauftakt gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, vor einer Normalisierung rechtsextremistischer Sprache gewarnt.

Nach dem Prozessauftakt gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke hat der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, vor einer Normalisierung rechtsextremistischer Sprache gewarnt. „Das gefährdet unsere Demokratie und relativiert nationalsozialistische Verbrechen“, sagte Klein den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Höcke wird vorgeworfen, bei einer Veranstaltung in Merseburg im Jahr 2021 eine verbotene SA-Losung verwendet zu haben. „Ich sehe darin den Versuch, Begriffe aus der NS-Zeit in den politischen Diskurs einzuführen und damit zu normalisieren“, so Klein weiter.

Gesellschaftlich sei das Thema sehr brisant. „Sprache transportiert Botschaften, das dürfte der vormalige Gymnasiallehrer Höcke bereits in seinem Studium gelernt haben“, so Klein. Mit der Normalisierung rechtextremistischer Sprache könne der gesamte Diskurs verschoben werden.

Es sei nicht das erste Mal, dass Höcke teste, wie weit er gehen könne. „Bereits die Bezeichnung des Holocaustmahnmals in Berlin als `Denkmal der Schande` war ein Frontalangriff gegen unsere Erinnerungskultur“, sagte der Antisemitismusbeauftragte.

Vor dem Landgericht in Halle hatte am Donnerstag ein Prozess gegen Höcke begonnen, dem das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vorgeworfen wird. Demnach soll der AfD-Politiker am 29. Mai 2021 in Merseburg auf einer Wahlkampfveranstaltung der Partei seine ca. 22 Minuten lange Rede mit der Formel „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendet haben, wobei er gewusst haben soll, dass es sich bei dem letzten Teil dieser Formel um eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA) der NSDAP handelt.

Die Anklage war wenige Wochen vor Prozessbeginn noch erweitert worden. Laut Staatsanwaltschaft soll Höcke die verbotene Losung in „Kenntnis des gegen ihn wegen des Verwendens dieser Losung anhängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit“ als Redner bei einer Veranstaltung der AfD in Gera am 12. Dezember 2023 erneut verwendet haben. Er habe den ersten Teil der Losung – „Alles für“ – selbst ausgesprochen, und anschließend das Publikum durch Gesten dazu animiert, den zweiten Teil – „Deutschland“ – zu rufen, so der Vorwurf der Behörde.

Am Donnerstagmorgen wurde der Vorfall in Gera aber wieder von der ersten Anklage getrennt. Als Grund wurde eine Änderung bei Höckes Verteidigern angeführt. Der AfD-Politiker brachte zum Auftakt kurzfristig einen dritten Verteidiger aus München mit. Das Gericht erfuhr erst am Verhandlungstag von der Maßnahme. Die Staatsanwaltschaft beantragte im Prozessverlauf, beide Vorfälle wieder zu verbinden. Die Äußerung in Gera könne sich „strafschärfend ausüben“, hieß es zur Begründung. Außerdem sorge das nicht für eine Verlängerung des Prozesses, da das Video vom Auftritt ohnehin gesichtet werden müsse.




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