Nach dem Verwaltungsgericht Berlin hat nun auch das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, den Senat zu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Wiederholungswahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin festzulegen. Der Grund: Es handele sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit, die Verwaltungsgerichte seien hierfür nicht zuständig (Beschluss vom 9. Dezember 2022 – OVG 3 S 76/22).
Volksentscheide in Berlin drohen immer an einer zu niedrigen Beteiligung zu scheitern. Eine gleichzeitige Abstimmung mit einer anderen Wahl erscheint aus Sicht der Initiatoren daher besonders attraktiv.