Kommission empfiehlt Anhebung der Pflege-Mindestlöhne

Die Pflegekommission hat sich einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen.

Bis zum 1. Juli 2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen, teilten das Gesundheitsministerium und das Arbeitsministerium am Dienstag mit. Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission demnach eine Anhebung auf 16,10 Euro pro Stunde, für qualifizierte Pflegehilfskräfte eine Anhebung auf 17,35 Euro pro Stunde und für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro pro Stunde.

Zuletzt lagen sie bei 13,90 Euro, 14,90 Euro und 17,65 Euro. Wie schon bei den letzten Beschlüssen dieser und früherer Pflegekommissionen sind die Mindestlöhne nach Qualifikationsstufe gestaffelt. Sie gelten einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Für Beschäftigte in der Altenpflege empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). Die Pflegekommission spricht sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30. Juni 2026 aus. Pfleger müssten „anständig bezahlt werden, denn gute Löhne helfen auch gegen den Fachkräftemangel“, sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Durch den Beschluss der Pflegekommission steigen die Mindestlöhne in der Pflege um bis zu 14 Prozent.“ Das sei gut für die Pfleger sowie für die Pflegebranche insgesamt, so Heil. „Pflegekräfte sind die tragende Säule des Gesundheits- und Pflegesystems, das muss sich auch im Lohn widerspiegeln“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Die Anhebung des Mindestlohns ist ein wichtiger weiterer Schritt auf dem Weg zu einer fairen Entlohnung für alle Pflege- und Betreuungskräfte“, fügte er hinzu. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die auch Teil der Pflegekommission ist, begrüßt unterdessen den Schritt. „Angesichts der anhaltend hohen Preissteigerung vor allem für Lebensmittel und Energie ist es gut, dass der Pflegemindestlohn deutlich angehoben wird, für einen echten Inflationsausgleich gab es in der Pflegekommission aber leider keine Mehrheit“, sagte Vorstandsmitglied Sylvia Bühler.

„Es ist richtig, die Löhne in der ambulanten und stationären Pflege nach unten abzusichern, solange einem Großteil der Beschäftigten vor allem bei kommerziellen Anbietern der Schutz eines Tarifvertrages verweigert wird. Der hohen Verantwortung und Belastung wird das Mindestentgelt allerdings nicht gerecht“, ergänzte sie.




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