Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DLMBK) hat den sogenannten „Veggie“-Leitsatz am Donnerstag reformiert und für weitere Fleisch-Ersatzprodukte geöffnet. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf Kommissionskreisen.
Nach den bisherigen Regelungen war es unzulässig, Ersatzprodukte als vegetarisch oder vegan zu bezeichnen, die sich auf eine spezifische Tierart wie Kalb oder Fleischteilstücke wie Steak oder Filet bezogen. Auf ihrer Sitzung am Donnerstag beschloss das Gremium mit Dreiviertel-Mehrheit, Lebensmittelkennzeichnungen wie „vegane Steaks“ oder „vegetarisches Filet“ zu erlauben.
Im November war die Reform noch gescheitert. Jetzt muss das neue Regelwerk noch vom Bundesernährungs- und vom Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das soll noch vor Ende des Jahres geschehen.
Die DLMBK präzisierte zudem, welche Kriterien die Ersatzprodukte erfüllen müssen, damit die neue Kennzeichnung zulässig ist. Dazu zählen Anforderungen an die Inhaltsstoffe sowie Sensorik, Textur, Geruch und Geschmack der Lebensmittel.
Die DLMBK ist nach eigenen Angaben ein unabhängiges Gremium, das zu gleichen Teilen aus vier verschiedenen, gleichberechtigten Gruppen besteht: je acht Experten aus den Bereichen Verbraucherschaft, Lebensmittelüberwachung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die Kommission ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium von Minister Cem Özdemir (Grüne) unterstellt.