Die Kommunen haben auf mehr Freiheit bei der Einführung von Tempolimits gepocht und die Ampelkoalition zur Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgefordert. „Wir brauchen mehr kommunalen Entscheidungsspielraum bei der Verkehrsplanung und Verkehrssteuerung vor Ort“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Helmut Dedy, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgabe). „Deshalb appellieren wir an Bundestag und Bundesregierung, einen Neustart für die dringend nötige Novelle des Straßenverkehrsgesetzes zu wagen und endlich den Vermittlungsausschuss anzurufen.“
Er erwarte, dass auch die Länder zur konstruktiven Mitarbeit an einem neuen Kompromiss bereit sind, so Dedy. „Wir wollen Tempo 30 in bestimmten Gebieten oder auch für einzelne Straßen anordnen können, ohne dafür wie bisher aufwendig besondere Gefahrensituationen nachweisen zu müssen.“
Auch der Städte- und Gemeindebund forderte einen Kompromiss. Verbandschef Andre Berghegger (CDU) appellierte an Bund und Länder, „die Hängepartie bei der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes schnell zu beenden und den Vermittlungsausschuss anzurufen“. Die Kommunen benötigten einen erweiterten Rechtsrahmen „für mehr Sicherheit im Straßenverkehr und damit für mehr Lebensqualität vor Ort“, sagte Berghegger dem RND. Eine Reform sei „überfällig“.
Die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, die unter anderem mehr Tempo 30 in den Kommunen ermöglichen sollte, war Ende vergangenen Jahres überraschend im Bundesrat gescheitert. Nun können die Bundesregierung oder der Bundestag den Vermittlungsausschuss anrufen.
Laut Weltgesundheitsorganisation liegt eine sichere Geschwindigkeit auf Straßenabschnitten mit möglichen Zusammenstößen zwischen Autos und ungeschützten Verkehrsteilnehmern bei 30 Kilometern pro Stunde. Auf Abschnitten mit Kreuzungen, an denen seitliche Kollisionen nur zwischen Fahrzeugen auftreten können, sollte demnach das Tempo auf 50 km/h begrenzt werden. Sind lediglich frontale Zusammenstöße möglich, empfiehlt die WHO 70 Stundenkilometer. Auf Straßen, auf denen sowohl seitliche als auch frontale Zusammenstöße ausgeschlossen sind, liegt eine sichere Höchstgeschwindigkeit bei 100 km/h.