„Der DStGB spricht sich dafür aus, dass Geflüchtete mit Bleibeperspektive von Anfang an arbeiten dürfen“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Arbeit könne einen wesentlichen Beitrag zur Integration leisten und der Bedarf auf dem Arbeitsmarkt sei da.
„Auch bei dem Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften braucht es unterschiedliche Berufsgruppen“, sagte er weiter. Wichtig wäre es auch, Vorkenntnisse von Geflüchteten schon bei der Registrierung zu erfassen. „Die Erwartungen an mögliche verpflichtende gemeinnützige Arbeit sind teilweise zu hoch“, sagte Landsberg den Funke-Zeitungen. „Die Kapazitäten sind hier begrenzt und der bürokratische Aufwand groß.“
Die Möglichkeiten bei Nichterscheinen zu sanktionieren, würden auch nicht ausreichen. „Es braucht keine Symbolpolitik, sondern pragmatische Ansätze zum Umgang mit den Geflüchteten, die hier sind und eine Begrenzung des Zuzugs für die Zukunft“, so der Vertreter der Kommunen.